Nachhaltigkeit
Wir begleiten Sie bei Ihrer Nachhaltigkeits-Transformation.
"The heat is on": Nachhaltiges Wirtschaften wird vom „nice to have“ zu einem Muss.
WARUM NACHHALTIGKEIT?
Klimakrise, Rohstoffknappheit, Wettbewerbsdruck, gesetzliche Vorgaben und Regularien, Fachkräftemangel – der Druck auf Geschäftsführung und Vorstand ist hoch, die Nachhaltigkeitstransformation voran zu treiben.
Aber: wo anfangen, wo aufhören?
Was muss man tun, was kann man tun, was sollte man tun?
SDG, ESG, CSRD & Co
Ausgehend von den 17 Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene, sowie dem European Green Deal kommt auf Unternehmen einiges an Gesetzen und Verordnungen in Zusammenhang mit ESG zu.
Konkret geht es hier etwa um die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU Sustainability Reporting Standards (ESRS), sowie die Lieferketten-Richtlinie.
ESG
Nachhaltige Unternehmensführung wird heute mit dem Kürzel ESG beschrieben und steht für die Bereiche Umwelt (Environment), gesellschaftliche Aspekte (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance).
CSRD
Die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) setzt den Rahmen für die Nachhaltigkeitsbericht-erstattung, mit der ab dem Geschäftsjahr 2023 die Berichtspflichten als auch die Berichtsinhalte für Unternehmen ab 250 MA und 40 Mio. Euro Umsatz erheblich ausgeweitet werden. Dies setzt neue Maßstäbe für das gesamte Nachhaltigkeitsmanagement, u.a. Abbildung der doppelten Wesentlichkeit, strategische Verankerung, Darstellung von Entwicklungs- bzw. Reduktionspfaden, CO2-Monitoring, transparente Offenlegung der Taxonomiequoten sowie des gesamten Managementprozesses.
ESRS
Die EU sustainability reporting standards (ESRS) geben die Details inkl. der zu berichtenden Indikatoren vor. Insgesamt gibt es 10 Themen in den drei ESG-Bereichen und zusätzliche sektorspezifische Indikatoren, die derzeit noch nicht feststehen. Der Nachhaltigkeitsreport wird verpflichtender Teil des Lageberichts und entscheidet, wie Ihre ESG-Performance nach außen wahrgenommen wird
LkSG
Die EU Lieferketten-Richtlinie ist ein wichtiger Hebel, um die die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen. Sie gilt derzeit für Groß-Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten und betrifft nur direkte Lieferanten. Dennoch ist hier mit einem Dominoeffekt zu rechnen, da die großen Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre (kleineren) Zulieferer - weltweit - ebenso verantwortungsbewusst und nachhaltig agieren und produzieren.
Den Druck in Schub übersetzen
Das Gebot der Stunde ist es, die Komplexität von Nachhaltigkeit wirklich zu durchdringen und die daraus resultierenden Anforderungen bestmöglich für den Unternehmenserfolg zu nützen. Dies umfasst u.a. stabilere Lieferketten, mehr Energieautarkie, nachhaltige (grüne) Umsätze, aber auch Innovation und eine höhere Attraktivität des Unternehmens für Kunden neue Mitarbeiter.
Darüber hinaus sind nachhaltige Unternehmen auch resilienter gegenüber akuten Krisen und multiplen Disruptionen, weil sie ihre Risiken langfristiger und entsprechend einer ganzheitlichen Betrachtung von Auswirkungen auf Mensch, Gesellschaft und Umwelt managen.
Wir holen Sie da ab, wo Sie stehen und begleiten Sie sicher ins Ziel.
Wir helfen dabei, Komplexität zu reduzieren, Ihre Strategie zur Nachhaltigkeitstransformation zu definieren und in handelbaren Einzel-Projekten Schritt für Schritt in die Umsetzung zu bringen.
Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.
Molière
Französischer Schauspieler und Dramatiker
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